Im Übrigen kann aufgrund von Art. 11 Abs. 1 FlG der Ausführungsbeschluss im Sinne von Art. 10 Abs. 2 FlG innert 10 Tagen bei der Standeskommission angefochten werden, falls die Notwendigkeit einer gemeinsamen Durchführung, die Zweckmässigkeit der Vorlage oder die Beteiligungspflicht bestritten werden.