In einer vierten Phase sind aufgrund von Art. 9 Abs. 1 FlG der Statutenentwurf, die Pläne, der Beschrieb, der Kostenvoranschlag und der Kostenverteiler dem Bezirkshauptmannamt einzureichen und von diesem während 20 Tagen zur Einsichtnahme der Beteiligten, die Pläne zusätzlich zur Einsichtnahme der Öffentlichkeit aufzulegen. Nach Abs. 3 des gleichen Artikels sind Wünsche und Abänderungsvorschläge bezüglich Statutenentwurf, Pläne, Beschrieb, Kostenvoranschlag und Kostenverteiler innert der Auflagefrist beim Bezirkshauptmannamt schriftlich mit Einsprache zu Handen der vorbereitenden Kommission anzubringen, welche die