1.5. In einer vierten Phase sind aufgrund von Art. 9 Abs. 1 FlG der Statutenentwurf, die Pläne, der Beschrieb, der Kostenvoranschlag und der Kostenverteiler dem Bezirkshauptmannamt einzureichen und von diesem während 20 Tagen zur Einsichtnahme der Beteiligten, die Pläne zusätzlich zur Einsichtnahme der Öffentlichkeit aufzulegen.