Auf Begehren eines Grundeigentümers um Gründung einer Flurgenossenschaft hat der zuständige Bezirksrat ein Verzeichnis der nach seiner Auffassung daran zu beteiligenden Grundeigentümer und Grundstücke erstellt und dieses Verzeichnis öffentlich aufgelegt. Ein betroffener Grundeigentümer hat mit Rekurs an die Standeskommission verlangt, von der Gründung einer Flurgenossenschaft sei abzusehen. Die Standeskommission ist auf den Rekurs nicht eingetreten. Im Rahmen der Prüfung der Eintretensvoraussetzungen hat sie dennoch das Verfahren zur Gründung einer Flurgenossenschaft erläutert und dabei Folgendes ausgeführt: