Er hat trotz Verwarnung erneut gegen die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes verstossen, wobei die Schwere seiner Taten aufgrund der Verurteilung zu 18 Monaten Gefängnis durch das Bezirksgericht Appenzell nicht als Bagatelle bezeichnet werden kann. Mit dem Verkauf von Drogen hat der Rekurrent auch die Gefährdung von Menschen in Kauf genommen.