Die Verweigerung der Jahresaufenthaltsbewilligung wurde auf Rekurs von der Standeskommission bestätigt. In ihren Erwägungen hatte die Standeskommission insbesondere eine Güterabwägung zwischen den privaten Interessen des Gesuchstellers an der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung und den öffentlichen Interessen an dessen Fernhaltung von der Schweiz zu beurteilen, wobei sie den öffentlichen Interessen höheres Gewicht beigemessen hat. Im Einzelnen hat die Standeskommission dabei Folgendes in Erwägung gezogen: