Im Oktober 1999 stellte er sich den schweizerischen Untersuchungsbehörden. Das am 31. August 2001 eingereichte Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung wurde vom Amt für Ausländerfragen im Januar 2002 abgewiesen und dem Gesuchsteller eine Ausreisefrist angesetzt. Die Verweigerung der Jahresaufenthaltsbewilligung wurde auf Rekurs von der Standeskommission bestätigt.