Ein ausländischer Staatsangehöriger reiste im Jahre 1989 im Rahmen des Familiennachzuges in die Schweiz ein und erhielt noch im gleichen Jahr die Niederlassungsbewilligung C. Wegen dringenden Verdachts des Betäubungsmittelhandels wurde er im Juni 1998 zur Verhaftung ausgeschrieben, da sein damaliger Aufenthaltsort unbekannt war. Da er zwischenzeitlich nicht mehr aufgetaucht war, wurde dessen Niederlassungsbewilligung im November 1998 als erloschen betrachtet. Im Oktober 1999 stellte er sich den schweizerischen Untersuchungsbehörden.