Die sofortige Rügepflicht soll also ermöglichen, einer berechtigten Kritik Rechnung zu tragen und einen begangenen Fehler allenfalls an der gleichen Versammlung noch zu korrigieren, während sonst der ganze Apparat, der für die Veranstaltung einer neuen Abstimmung erforderlich ist, in Bewegung gesetzt werden muss. Die Rügepflicht dient der Verfahrensökonomie, sie entspricht jedoch auch - wie bereits erwähnt - dem Grundsatz von Treu und Glauben, der nicht nur von den Behörden, sondern auch vom Bürger zu beachten ist.