Er zielt darauf ab, den Verhandlungsgegenstand nicht endgültig zu entscheiden, sondern die Beschlussfassung darüber auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, damit zwischenzeitlich weitere Abklärungen, Ergänzungen, Abänderungen, Überarbeitungen, Nachbesserungen etc. erfolgen können. Über einen Rückweisungsantrag muss deshalb in einer besonderen Vorabstimmung befunden werden. Erst wenn dieser abgelehnt ist, darf die materielle Diskussion fortgesetzt und das Geschäft definitiv erledigt werden. Bei Gutheissung des Rückweisungsantrages entfällt selbstverständlich die sachliche Weiterbehandlung des Geschäftes;