Es handelt sich dabei um die formellen Anträge oder sogenannte Ordnungsanträge. Weil diese den weiteren Gang der Verhandlungen betreffen, müssen sie naturgemäss vor den materiellen Anträgen auf Annahme oder Verwerfung einer Vorlage erledigt werden. Der Rückweisungsantrag ist von solcher formeller, geschäftsleitender Natur. Er zielt darauf ab, den Verhandlungsgegenstand nicht endgültig zu entscheiden, sondern die Beschlussfassung darüber auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, damit zwischenzeitlich weitere Abklärungen, Ergänzungen, Abänderungen, Überarbeitungen, Nachbesserungen etc. erfolgen können.