Mittels Aufsichtsbeschwerde hat ein Grundeigentümer von der Standeskommission verlangt, das Bau- und Umweltdepartement sei anzuweisen, die einem Mobilfunkunternehmen erteilte Bewilligung für die Mitbenutzung einer Antennenanlage zu widerrufen und für die Sendeanlage ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren mit öffentlicher Auflage durchzuführen. Da das Bewilligungsverfahren nicht ordnungsgemäss durchgeführt worden sei, sei die erteilte Bewilligung rechtsungültig und daher zu widerrufen. Die Standeskommission hat die Aufsichtsbeschwerde abgewiesen.