Die zum Sitzplatz führende Türe aus Glas gliedert sich nach Ansicht der Standeskommission nicht in befriedigender Weise in das Orts- und Landschaftsbild ein. Die fragliche Glastüre führt demnach zu einer nachhaltigen negativen Veränderung des harmonischen Orts- und Landschaftsbildes. Sie tritt aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse als störender Fremdkörper in Erscheinung, was zu einer ästhetischen Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes führt. Ein durchschnittlicher Betrachter muss darin eine Verunstaltung sehen, die mit der Schutzwürdigkeit herkömmlicher Bauernhäuser nicht vereinbar ist.