(...) Glastüre an einem herkömmlichen Appenzeller Bauernhaus / Verletzung des Landschaftsbildes Die Baubewilligungsbehörde verlangte vom Grundeigentümer eines herkömmlichen Appenzeller Bauernhauses, eine vorgesehene Glastüre durch eine Türe zu ersetzen, deren untere Hälfte aus Holz oder Metall besteht. Die Standeskommission bestätigte auf Rekurs des Grundeigentümers die Forderung der Baubewilligungsbehörde aus Überlegungen zum Schutz des Landschaftsbildes. Im Einzelnen hat sie diesbezüglich Folgendes in Erwägung gezogen: (...)