2.2.2 In tatsächlicher Hinsicht ist davon auszugehen, dass das Gebäude objektiv betrachtet einen ästhetischen und kulturhistorischen Wert aufweist, weshalb es als Denkmalschutzobjekt ausgeschieden worden ist. Im Weiteren ist in genereller Hinsicht darauf hinzuweisen, dass zum typischen Ortsbild eine bestimmte Gestaltung der Fassaden gehört. Für den Eindruck, den das Ortsbild vermittelt, ist die Gestaltung der Fassaden ein wesentliches Element. Dabei kommt es neben dem Material und der Farbgebung insbesondere auch darauf an, ob an den Fassaden irgendwelche Gegenstände wie Reklamen oder eben Parabolantennen angebracht sind.