Ob eine Baute den Anforderungen der zitierten Vorschriften entspricht, ist nach objektiven und grundsätzlichen Kriterien zu prüfen, wobei es weder auf den Eindruck ästhetisch besonders empfindsamer Personen noch auf das Volksempfinden ankommt. Dabei bleibt der rechtsanwendenden Behörde jedoch ein gewisser Beurteilungsspielraum offen. (...)