In ihren Erwägungen hat sich die Standeskommission mit der Frage der Vereinbarkeit einer Parabolantenne mit dem Ortsbild im konkreten Fall beschäftigt. Im Weiteren hatte sie zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen das Verbot des Anbringens einer Parabolantenne mit der verfassungsmässig verankerten Informationsfreiheit des Grundeigentümers vereinbar ist. Im Einzelnen hat sie dazu Folgendes in Erwägung gezogen: (...)