Gemäss Ziff. 2.2. des FAT-Berichtes ist bei der Berechnung des Mindestabstandes die Häufigkeit von Windrichtungen nicht miteinzubeziehen. Allerdings können Anwohner Hinweise auf häufig auftretende Windrichtungen geben. Bei besonderen Windverhältnissen muss der vorläufig errechnete Mindestabstand entsprechend angepasst werden. Wenn im FAT-Bericht ausgeführt wird, Anwohner könnten Hinweise auf häufig auftretende Windrichtungen geben, so ist wie bei der Frage des Mindestabstandes darauf hinzuweisen, dass primär die konkreten Umstände zu beurteilen sind.