Der Vollständigkeit halber ist noch zu bemerken, dass der Einwand der Wertverminderung keiner zivilrechtlichen Einsprache im Sinne von Art. 70 Abs. 2 BauG gleichkommt, da die angebliche Wertverminderung nicht durch Verletzung eines privaten Rechts wie bspw. Art. 679 oder Art. 674 ZGB begründet wird. (...) Schweinestall / Zulässige Immissionen in der Landwirtschaftszone