Aufgrund der Fernmeldegesetzgebung haben kantonale und kommunale Behörden keinen Einfluss auf die Ausgestaltung des Mobilfunknetzes. Ihre Kompetenz beschränkt sich lediglich auf baurechtliche Fragen, d.h. sie haben konkret die Gesuche für die Errichtung von Mobilfunkantennen im Rahmen von Baubewilligungsverfahren danach zu beurteilen, ob diese die Vorschriften der Bau- und Raumplanungsgesetzgebung sowie der NISV einhalten. (...)