2.4. Im Weiteren kann die Standeskommission bei der Festlegung des Funknetzes entgegen der Auffassung der Rekurrenten keine aktive Rolle spielen, denn aufgrund der Fernmeldegesetzgebung ist die Eidgenössische Kommunikationskommission für die Erteilung von Konzessionen für die Betreibung von digitalen Mobilfunkanlagen zuständig. Das gesamtschweizerische Mobilfunknetz wird aufgrund der erteilten Konzessionen von der Eidgenössischen Kommunikationskommission bestimmt. Aufgrund der Fernmeldegesetzgebung haben kantonale und kommunale Behörden keinen Einfluss auf die Ausgestaltung des Mobilfunknetzes.