Im Weiteren ist der Anlagegrenzwert dann eingehalten, wenn die wiederum gemäss Standortdatenblatt berechnete Immission I den je nach Typ der Mobilfunkanlage bzw. je nach Frequenzband ermittelten Wert unterschreitet. Im vorliegenden Fall ist aus dem Standortdatenblatt ersichtlich, dass sowohl die Immissionsgrenzwerte als auch die Anlagegrenzwerte eingehalten sind. Die tiefste Immission beläuft sich im Punkt 1 auf einen Wert von 0.010 und die höchste Immission im Punkt 1 auf einen solchen von 0.079. Die zu erwartende Immission liegt also weit unter dem von der NISV festgelegten Grenzwert von 1.