NISV aber auch die Immissionsgrenzwerte an allen zugänglichen Orten eingehalten werden, also in jenen Bereichen, wo sich Menschen aufhalten können. Ob im konkreten Einzelfall die massgebenden Grenzwerte eingehalten werden, wird anhand der maximalen Leistung des Senders und dessen Frequenz berechnet. Dabei wird das erwähnte Berechnungsverfahren anhand eines sogenannten Standortdatenblattes durchgeführt, welches der Inhaber einer Mobilfunkantenne der Behörde im Bewilligungsverfahren einzureichen hat.