Aus den Unterlagen ergibt sich, dass die Lärmsituation der 300-m- Schiessanlagen im Kanton Appenzell I.Rh. prekär ist. Keine einzige kantonale Anlage kann die Grenzwerte ohne Sanierung einhalten. Drei Anlagen (Gonten, Haslen und Meistersrüte) können nach erfolgter Sanierung (organisatorischer und/oder baulicher Art) die Grenzwerte einhalten; bei zwei weiteren Anlagen nebst Brülisau (Eggerstanden und Oberegg) bleiben vereinzelte Grenzwertüberschreitungen auch danach bestehen. Eine Benützung der benachbarten Schiessanlagen ist deshalb nicht möglich;