Den Lärmgutachten des Ingenieurbüros Meyer und Schaltegger vom November 1995 / September 1998 ist zu entnehmen, dass auch nach der Realisierung der genannten Massnahmen mit Kosten von Fr. 194'000.-- noch vier Liegenschaften mit Immissionen von bis zu 12 dB(A) über dem Immissionsgrenzwert belastet werden. Es stellt sich daher als erstes die Frage, ob alle technisch und betrieblich möglichen sowie wirtschaftlich tragbaren Massnahmen für eine Verminderung der Lärmbelastung ergriffen wurden.