Die vom Kanton bewilligten Sanierungsmassnahmen - Bau von Lärmschutztunnel, Lärmschutzwänden, der Schalldämmung sowie einer Eingangsschleuse für das Schützenhaus und Reduktion des Schiessbetriebes bis zu einer Pegelkorrektur von K = -20,3 - erlauben die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte nicht. Den Lärmgutachten des Ingenieurbüros Meyer und Schaltegger vom November 1995 / September 1998 ist zu entnehmen, dass auch nach der Realisierung der genannten Massnahmen mit Kosten von Fr. 194'000.-- noch vier Liegenschaften mit Immissionen von bis zu 12 dB(A) über dem Immissionsgrenzwert belastet werden.