Obligationen sollten Sie auf der andern Seite möglichst noch vor dem Zinstermin verkaufen: So erhalten Sie Ihrerseits den steuerfreien Marchzins und der steuerbare Bruttozins fällt erst beim Käufer an. Den regelmässigen Kauf und Verkauf derselben Obligationen über den Zinstermin taxieren die Behörden allerdings als Steuerumgehung.“ Auch verschiedene Medien geben dazu periodisch Tipps ab. In letzter Zeit wurden in den meistgelesenen Wochenzeitschriften ausdrücklich auf diese Möglichkeit der Steuerersparnis bei Obligationenverkauf vor Zinstermin hingewiesen (Brückenbauer, 6. März 2001 S. 12; SonntagsBlick, 11. Februar 2001 S. 38).