b) Der Subsumtion des Steuersachverhaltes unter die Steuerrechtsnorm hat im Steuerrecht eine Subsumtion des wirtschaftlichen Sachverhaltes unter die Normen des Zivilrechts vorauszugehen. Es bedarf hier mithin einer doppelten Subsumtion oder jedenfalls eines mehrstufigen Vorgehens. Auszugehen ist von einer Analyse des Steuersachverhaltes unter wirtschaftlichem und unter zivilrechtlichem Aspekt. Dabei geht es um die Abklärung, ob das zivilrechtliche Erscheinungsbild dem wirtschaftlichen Vorgang angemessen erscheint oder nicht.