Ende 1996 war 95,7 % des Vermögens in Aktien investiert. Der Handel mit den Aktien war im Vergleich, auch ertragsmässig, eher unbedeutend: der resultierende Gewinn betrug Fr. 53'339.-- und Fr. 49'419.--. Der gesamte Wertschriftenhandel wurde aus eigenen Mitteln finanziert. Der Beschwerdeführer war im Bemessungszeitraum als Landwirt tätig und erzielte als solcher unbestrittenermassen ein steuerbares Einkommen von jährlich Fr. 36'000.--.