c) Der Beschwerdeführer hat laut Einspracheentscheid der Steuerverwaltung in den Jahren 1995 und 1996 Kapitalgewinne aus Wertschriftentransaktionen in Höhe von brutto Fr. 381'907.-- und Fr. 921'312.-- erzielt. Gemäss der durch den Beschwerdeführer eingereichten Akten [act.