Die Häufigkeit der fraglichen Geschäfte und eine kurze Besitzesdauer. 3. Der enge Zusammenhang der Geschäfte mit der beruflichen Tätigkeit der steuerpflichtigen Person, der Einsatz spezieller Fachkenntnisse, das Zusammenwirken mit anderen im fraglichen Bereich tätigen Person bzw. die Realisierung im Rahmen einer Personengesellschaft und der Beizug von Fachleuten.