In der Neuberechnung wurde der Abzug mit Fr. 1'000.-- eingesetzt. Er ist auf den gesetzlichen Betrag von Fr. 1'500.-- (Art. 3c Abs. 1 lit. a ELG) zu erhöhen, weshalb sich ein Betrag von Fr. 50'368.--, davon anrechenbar Fr. 33'579.--, ergibt. Eigenmietwert, Mietzinsabzug und Hypothekarzinsen samt Gebäudeunterhaltskosten