Mit Verfügung in der Form eines Dienstbefehls des Polizeikommandanten vom 2. Oktober 1997 wurde der Kläger in den Innendienst versetzt. Am 17. Oktober 1997 verlangte der durch den Kläger zwischenzeitlich eingesetzte Rechtsvertreter insbesondere Akteneinsicht, um zu den Vorwürfen Stellung nehmen zu können. b) An der Sitzung vom 21. Oktober 1997 beschloss die Standeskommission, das Anstellungsverhältnis mit dem Kläger per 31. Januar 1998 aufzulösen. Das entsprechende Kündigungsschreiben wurde dem Kläger am 23. Oktober 1997 übergeben.