a) Am 29. September 1997 erhielt der Kläger einen schriftlichen Verweis des Polizeikommandanten A.: „…Nachdem ich feststellen muss, dass alle unsere Bemühungen zu keine Verbesserung geführt haben, teile ich Ihnen mit, dass meine Möglichkeiten damit ausgeschöpft sind und ich Ihre Akten Herrn Landesfähnrich weiterleiten werde. Ich muss der Standeskommission beantragen, dass Ihr Arbeitsverhältnis mit dem Kanton Appenzell Innerrhoden ernsthaft überprüft wird. Als interne Massnahme werden Sie ab sofort im Innendienst eingesetzt. Diesbezüglich verweise ich auf den speziellen Dienstbefehl. …“