Denkbar ist der Einsatz an einem anderen Arbeitsort innerhalb der Verwaltung. Zum anderen wäre eine höhere finanzielle Entschädigung in Form eines Lohnausfallausgleichs denkbar, dies bei einem unbefristet Angestellten - in letzter Konsequenz der unbefristeten Anstellung - entweder bis zur Eingehung eines neuen Arbeitsverhältnisses oder bis zur Pensionierung bzw. bis zur rechtskonformen Auflösung des Arbeitsverhältnisses (erneute Kündigung oder einvernehmliche Auflösung). Da die finanziellen Konsequenzen je nach Konstellation jedoch stark variieren würden, würde eine solche Regelung rasch zu willkürlichen Ergebnissen führen.