Aus dem Rapport der Kantonspolizei St.Gallen geht nämlich hervor, dass der Rekurrent rechts an zwei Personenwagen vorbeifuhr und in der Folge einen Spurwechsel nach links auf den Überholstreifen vorgenommen hat, um einen Lastwagen regelkonform zu überholen und anschliessend sein Fahrzeug wieder auf die Normalspur lenkte. Diese Fahrweise, welche übrigens vom Rekurrenten nicht bestritten wird, begründet er damit, dass er in Eile gewesen sei, weil er an einer Gläubigerversammlung habe teilnehmen müssen.