2.2. Im vorliegenden Fall steht in tatsächlicher Hinsicht fest, dass der Rekurrent am 4. Mai 2001 um 12.40 Uhr auf der Autobahn A1 in Gossau/SG mit seinem Personenwagen andere Motorfahrzeuge rechts überholt hat. Aus dem Rapport der Kantonspolizei St.Gallen geht nämlich hervor, dass der Rekurrent rechts an zwei Personenwagen vorbeifuhr und in der Folge einen Spurwechsel nach links auf den Überholstreifen vorgenommen hat, um einen Lastwagen regelkonform zu überholen und anschliessend sein Fahrzeug wieder auf die Normalspur lenkte.