Das Projekt einer Bauherrschaft, ein in der Kernzone/Ortsbildschutzzone befindliches Haus inklusive Garagen abzubrechen und Stockwerkeigentumswohnungen mit einer Tiefgarage zu erstellen, wurde von der Baubewilligungsbehörde abgelehnt und auch die nachgesuchte Abbruchbewilligung wurde verweigert. Der dagegen bei der Standeskommission eingereichte Rekurs blieb ebenfalls ohne Erfolg.