Aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse steht fest, dass die Anlage dem Auslauf eines oder allenfalls mehrerer Pferde dienen soll, die nicht für die landwirtschaftliche Nutzung als Zugpferde, sondern vielmehr als eigentliche Reitpferde für sportliche Zwecke bzw. für Freizeitvergnügen gebraucht werden. Auch kann nicht von einer Nutztierhaltung gesprochen werden. Es ist somit erstellt, dass die Pferde, für die der zur Diskussion stehende Laufhof angelegt werden soll, für Freizeitvergnügen als Reittiere und nicht für landwirtschaftliche Zwecke gehalten werden.