3.2. Es stellt sich die Frage, ob das im Streite liegende Bauvorhaben als landwirtschaftliche Baute im Sinne der in Ziff. 3.1. zitierten Gesetzesbestimmungen bzw. der dazu entwickelten höchstrichterlichen Rechtsprechung zu betrachten ist oder nicht. Vorerst ist zu bemerken, dass der geplante Laufhof weder der landwirtschaftlichen Nutzung des Bodens noch damit verbundenen Wohnbedürfnissen dienen soll.