Die raumplanerische Baubewilligungsbehörde hat das Begehren eines Pferdebesitzers um Anlegung eines Laufhofes für seine Pferde in der Landwirtschaftszone abgewiesen. Auf Rekurs des Pferdebesitzers hat die Standeskommission den negativen Bewilligungsentscheid der Vorinstanz gestützt. In ihren Erwägungen hatte die Standeskommission die Frage der Subsumtion eines Laufhofes unter den Begriff "Bauten und Anlagen" im Sinne des Raumplanungsgesetzes und der Zonenkonformität des Vorhabens in der Landwirtschaftszone zu klären und hat dabei Folgendes festgehalten: (...)