4.1. Da die Anwendung von Art. 24 RPG ausgeschlossen ist, bleibt noch zu prüfen, ob das strittige Bauvorhaben allenfalls gestützt auf Art. 24c RPG bewilligt werden kann. Gemäss dessen Abs. 1 werden bestimmungsgemäss nutzbare Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen, die nicht mehr zonenkonform sind, in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt. Solche Bauten können nach Abs. 2 des gleichen Artikels in Verbindung mit Art.