Aufgrund dieser Zahlen steht fest, dass die Abfallentsorgung in den letzten drei Jahren im inneren Landesteil insgesamt defizitär war. Aber selbst wenn in diesem Verwaltungszweig konstant ein gewisser Ertrag resultieren würde, wäre in Anbetracht der auf dem Gebiete der Abfallentsorgung periodisch anfallenden Investitionen das Kostendeckungsprinzip nicht verletzt.