Eine Art Pendant für die Leistungen des feuerwehrpflichtigen Liegenschaftseigentümers im Kanton Appenzell I.Rh. stellen die Löschkostenbeiträge der natürlichen Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons sowie die Löschkostenbeiträge der juristischen Personen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften, welche ebenfalls Eigentümer von überbauten Liegenschaften im Kanton Appenzell I.Rh. sind, dar.