grundsätzlich nur Schutz vor interkantonaler Doppelbesteuerung. Eine gegen diese Verfassungsbestimmung verstossende Doppelbesteuerung liegt demnach dann vor, wenn ein Steuerpflichtiger von zwei oder mehreren Kantonen für das nämliche Steuerobjekt und für die gleiche Zeit zu Steuern herangezogen wird (aktuelle Doppelbesteuerung) oder wenn ein Kanton in Verletzung der geltenden Kollisionsnormen seine Steuerhoheit überschreitet und eine Steuer erhebt, zu deren Erhebung ein anderer Kanton zuständig wäre (virtuelle Doppelbesteuerung). Da im vorliegenden Fall die Behörden des Kantons Appenzell