Sowohl nach dem Gesetz über die direkte Bundessteuer wie auch nach kantonalem Steuergesetz kann das Verwaltungsgericht den gesamten Beschwerdefall neu überprüfen und ist deshalb an das Rückzugsbegehren nicht gebunden. Das Gericht weist nach Prüfen der Akten das Rückzugsbegehren der Beschwerdeführerin ab und fällt einen Entscheid in der Sache.