(Kantonsgericht, Abteilung Verwaltungsgericht, Urteil V 5/00 vom 27. Juni 2000) "Reformatio in peius" bei Steuerbeschwerden / Parteistellung des Ehegatten Erwägungen: (…) 3. Die kantonale Steuerrekurskommission entscheidet nach Art. 143 DGB gestützt auf das Ergebnis ihrer Untersuchungen. Sie kann nach Anhören des Steuerpflichtigen die Veranlagung auch zu dessen Nachteil abändern.