Der "WWF St. Gallen - Appenzell" habe die Mitarbeit bei Pflege von Wald, Wiesland und Obstbäumen zugesichert. Angetönt wird auch die künftige Zusammenarbeit mit der "Stiftung B." in Wildhaus, welche auch durch die "A." betrieben werde. Gleichzeitig wird aber festgestellt, dass die Zusammenarbeit der Beschwerdeführerin mit den "A." und der "Stiftung B." zur Zeit vor allem darin resultiere, dass der unterzeichnende Rechtsanwalt den Verband und beide Stiftungen präsidiere. Die Zusammenarbeit sei aber auf lange Frist angelegt und werde schon bald personenunabhängig funktionieren.