In der Stellungnahme vom 20. Februar 2000 zum Bundesgerichtsentscheid wird insbesondere ausgeführt, die obigen Absichten hätten sich zwischenzeitlich konkretisiert. Der Kantonalverband St. Gallen - Appenzell der "A." sehe im Projekt Arboretum und Waldpflege eine ausserordentliche und einmalige Chance, seine Aktivitäten im Bereich Naturkunde und Ökologie zu verstärken. Der Kantonalvorstand wolle zusammen mit den Sektionen aus der Region die Pflege des Baumbestandes übernehmen. Der "WWF St. Gallen - Appenzell" habe die Mitarbeit bei Pflege von Wald, Wiesland und Obstbäumen zugesichert.