Ein erstes beachtliches Interesse ist jenes der Stifterin, ihr Wille, die Liegenschaft in den Dienst der Öffentlichkeit zu stellen, mit der Schenkung der Liegenschaft der naturverbundenen und sozial engagierten Öffentlichkeit zu dienen, ist fraglos schutzwürdig. Schutzwürdig ist allein schon die Schaffung eines Arboretums. Die Stiftung Pro Specie Rara berichtet, andernorts sei nur schon mit dieser Begründung die Erwerbsbewilligung erteilt worden (die entsprechenden Angaben werden nachgereicht werden).